Aus meiner Sicht ein kleiner Teilerfolg gegen die Netzsperren, aber nicht wirklich tragend, die Entscheidungen aus den Koalitionsverhandlungen. Hier wichtigsten Aussagen aus der Heise-Meldung:
Bei der Vorratsdatenspeicherung solle die Nutzung der Daten auf schwere Gefahrensituationen beschränkt werden, zitiert die dpa Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Bei den Internetsperren hätten sich die Verhandlungspartner darauf verständigt, dass das Bundeskriminalamt (BKA) zunächst versuchen solle, kinderpornografische Seiten zu löschen statt zu sperren. Nach einem Jahr sollen die Erfahrungen mit der Löschung ausgewertet werden.
Für heimliche Online-Durchsuchungen von Computern soll künftig die Generalbundesanwaltschaft einen Antrag stellen müssen. Ursprünglich konnte das BKA den Antrag selbst beim Amtsgericht Wiesbaden einreichen, das dann entscheiden musste. Nun liegt die Entscheidung bei einem Richter des Bundesgerichtshofes. Zudem werden Online-Durchsuchungen nicht auf weitere Sicherheitsbehörden wie den Verfassungsschutz ausgeweitet.
Ich hoffe das dies nicht nur ein Aufschieben ist. Interessant vor allem die Aussage das BKA werde „versuchen“ die Seiten zu löschen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass bei Zeitmangel der Beamten die Seite dann doch der Einfachheit halber gesperrt werden wird?
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Update: Markus Beckedahl von Netzpolitik hat genauer Nachgefragt wie sich die Entscheidung der Koalition auf die für morgen geplante Aktivierung der Filterung aufgrund der BKA Listen bei den großen Providern in Kraft tritt. Hier die Antworten von BKA, Kabel Deutschland und Vodafone.